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Unsere News

Bei uns sind Sie immer am Laufenden

Wir sind für Sie stets in Bewegung und halten Sie dabei immer am Laufenden. Klare Kommunikation und umfassende Information unserer Mandanten haben bei uns einen hohen Stellenwert. In all unseren Projekten stehen immer Sie und Ihr Projekt im Zentrum.

Vorsicht bei Zustimmung zum Grenzverlauf:

Bei Streitigkeiten über den exakten Verlauf einer Grundgrenze wird zur Klärung öfters von einem der betroffenen Grundeigentümer eine Grenzfestlegung nach den Bestimmungen des Vermessungsgesetzes in die Wege geleitet. Diese führt zur Aufnahme des vermessenen Grundstücks in den Grenzkataster.

Mit Aufnahme eines Grundstücks in den Grenzkataster sind die festgelegten Grenzen verbindlich und ist auch eine Ersitzung von Grundstücksteilen ausgeschlossen.

Im Rahmen unserer Beratungstätigkeit waren wir schon mehrfach damit konfrontiert, dass ein Grundeigentümer im Rahmen einer Grenzverhandlung zunächst eine Zustimmungserklärung zu einem gewissen Grenzverlauf unterfertigt, diese in weiterer Folge aber – unter Berufung darauf, dass die Zustimmung irrtümlich erteilt wurde – wieder zurückziehen will. Argumentiert wird dabei regelmäßig, man wäre sich bei Unterfertigung der Zustimmungserklärung anlässlich der Vermessung der Tragweite dieser Erklärung nicht bewusst gewesen.

In den meisten Fällen wird eine Rückziehung der Zustimmung aber keinen Erfolg haben.

Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs handelt es sich bei der Frage, ob eine Zustimmungserklärung aufgrund eines Irrtums unwirksam ist, um eine zivilrechtliche Frage. Ein solcher Irrtum kann daher im Verwaltungsverfahren nicht geltend gemacht werden, weswegen eine Bekämpfung eines Bescheids über die Aufnahme (bzw nach dem Vermessungsgesetz „Umwandlung“) eines Grundstücks in den Grenzkataster im Regelfall nicht erfolgversprechend ist (vgl VwGH vom 9.9.1999, 98/06/0125).

Der Oberste Gerichtshof beurteilte eine mit Abgabe einer entsprechenden Zustimmungserklärung bewirkte Einigung über den Verlauf einer strittigen Grenze als außergerichtlichen Vergleich (OGH 1 Ob 193/98h). Die Anfechtbarkeit eines solchen Vergleichs aufgrund eines Irrtums ist gegenüber sonstigen Rechtsgeschäften stark eingeschränkt und wird daher ebenso oftmals nicht erfolgreich sein.

Wir empfehlen daher schon rechtzeitig vor der Teilnahme an einer Grenzverhandlung rechtliche Beratung einzuholen.

Bei Streitigkeiten über den exakten Verlauf einer Grundgrenze wird zur Klärung öfters von einem der betroffenen Grundeigentümer eine Grenzfestlegung nach den Bestimmungen des Vermessungsgesetzes in die Wege geleitet.

Bauträgerprojekt in Wien, 4. Wieden

Es geht voran! Wir freuen uns, dass der Rohbau und das Dach des von uns als Treuhänder nach BTVG begleiteten Bauträgerprojektes im 4. Bezirk in Wien erfolgreich abgeschlossen wurden. Nun sind die Rohinstallationen an der Reihe. To be continued…

Bauträgerprojekt in Linz

Fertigstellung des Rohbaus und des Daches sowie der Rohinstallationen von 18 Wohnungen am Fuße des Froschbergs, deren Verkauf nach BTVG wir als Treuhänder begleiten. Nächster Schritt: Fassade und Fenster einschließlich Verglasung. See you soon!

Asset Deal im Gastronomiegroßhandel

Wir freuen uns mit unserer Mandantin über den gelungenen Verkauf ihres seit mehr als 100 Jahren in Oberösterreich bestehenden Lebensmittelgroßhandels!

In einem mehrmonatigen Prozess haben wir den Verkauf eines der großen, in Oberösterreich ansässigen Gastronomiegroßhandelsunternehmen an ein österreichweit agierendes Handelsunternehmen begleitet. Der Zusammenschluss wurde bereits im Herbst 2021 bewilligt. Mit dem nun im Juni erfolgten Closing wird der C+C Großmarkt mit seinen rund 40 MitarbeiterInnen, rund € 10 Mio. Jahresumsatz und seinem Gastrosortiment von über 15.000 Artikeln nun in das Handelsunternehmen der Käuferin eingegliedert.

Bauträgerprojekt in Wien, 4. Wieden

Wir dürfen neuerlich ein soeben gestartetes Bauträgerprojekt in bester Innenstadtlage begleiten. Im Herzen des 4. Wiener Gemeindebezirks entstehen 39 moderne und elegante Eigentumswohnungen, deren Entstehung wir als Vertragserrichter und Treuhänder betreuen.

Sichere Landung für die Bodenabfertigung in Wien-Schwechat

Nachdem die Erteilung der Zulassung für die Erbringung von Bodenabfertigungsdienstleistungen (zB Gepäckabfertigung, Vorfelddienste) an einen internationalen Bodenabfertigungsdienstleister von Mitbewerbern bekämpft wurde, konnten wir in einem mehr als zweijährigen Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolgreich die Aufrechterhaltung der – nunmehr rechtskräftigen – Zulassung für unseren Mandanten erreichen.

Bauträgerprojekt in Linz

Startschuss für ein neues Bauträgerprojekt mit 35 Neubauwohnungen, aufgeteilt auf 4 Stadtvillen am Fuße des Pöstlingbergs. Wir freuen uns, dieses Projekt als Vertragserrichter und Treuhänder in der Abwicklung betreuen zu dürfen.

Bauträgerprojekt in Traun

Wir freuen uns, ab Herbst 2021 ein neues Bauträgerprojekt mit 18 Neubauwohnungen im Herzen der Stadt Traun als Vertragserrichter und Treuhänder in der Abwicklung betreuen zu dürfen.

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